ARBON – Der Abstimmungskampf um den Gestaltungsplan «Riva» und die Ortsplanungsrevision läuft und entscheidet sich am 18. Juni an der Urne. Wird die Abstimmung zum Generationen-Ding?
Die Meinung zur «Hochhäuserdebatte» bzw. zum «Riva» und der Ortsplanrevision scheint ganz klar eine Frage der Generationen zu sein, wenn man sich auf der Strasse umhört. Die jüngere Bevölkerung sieht im Gestaltungsplan «Riva» und in Verbindung mit der Ortsplanrevision eine moderne, wirtschaftliche und ökologische Zukunft von Arbon. Sie wünschen sich ein festes Gastronomieangebot am See (was dann altersunabhängig wäre, Anm. d. Red.) Die ältere Generation ist gegen Hochhäuser in den zwei Zonen – «Metropol»-Parzelle und Saurer-Hochhaus und sorgen sich um das harmonische Ortsbild.
Plan B der HRS bewilligt
Für diejenigen, die sich einfach eine Parkfläche gewünscht hätten, werden ganz klar enttäuscht. Wie der Stadtrat kürzlich mitgeteilt hat, wurde der Firma HRS Real Estate AG ihr Baugesuch für denMetropol-Ersatz in Regelbauweise bewilligt.Losgelöst vom Projekt «Riva» hat die HRS für den Metropol- Standort ein weiteres Bauprojekt ausgearbeitet und im vergangenen Herbst der Arboner Bauverwaltung eingereicht. Nachdem es auf Vollständigkeit geprüft worden war, lag dieses Alternativprojekt zum Riva im Spätsommer 2022 öffentlich auf. Es umfasst 48 Eigentumswohnungen, hingegen keine öffentlichen Nutzungen wie etwa ein Restaurant oder Hotelzimmer.

Beim alternativen Metropol-Ersatz wird es kein Restaurant oder Hotelzimmer geben. (Bild: Visualisierung HRS)
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen Ja zur OPR-Vorlage
Ein Bestandteil der Ortsplanung (OPR) ist das Konzept «Höhere Häuser und Hochhäuser». Dieses gilt als Anhang zum Baureglement und ist behördenverbindlich. Darin werden wenige mögliche Planungsgebiete für höhere Häuser oder Hochhäuser definiert. Das Konzept schränkt die möglichen Planungsgebiete für solche Bauvorhaben also ein – wenn ein Hochhaus geplant werden soll, dann nur innerhalb dieser Gebiete. Es legitimiert Grundeigentümer aber nicht automatisch, höhere Häuser oder Hochhäuser zu bauen. So oder so benötigt jedes Projekt einen Gestaltungsplan und ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Um den Schwung der letzten Jahre nutzen und an die positiven Entwicklungen anknüpfen zu können, ist die Planungs- und Rechtssicherheit unerlässlich und notwendig, wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt. Weiter ist der Stadtrat überzeugt, dass dieser Planungsstand nicht in Stein gemeisselt ist, jedoch eine gute Basis für eine mittelfristige Teilrevision bilden kann. Daher empfehlen Stadtrat und Stadtparlament dem Stimmvolk die OPR-Vorlage zur Annahme.
Was geschieht nach einem Ja zum GP «Riva»

Das Metropol-Nachfolgeprojekt… (Bild: Redaktion)

… «Riva» sichert mit seinem öffentlichen Angebot (Restaurant und Hotelzimmer) und dem freien Zugang zum Gelände eine weitreichende öffentliche Nutzung des privaten Baus. (Bild: Visualisierung HRS)
Entscheidet das Stimmvolk mit einem «Ja» zum Gestaltungsplan (GP) «Riva» wird der GP dem Amt für Raumentwicklung zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Der Kanton ist die zuständige Bewilligungsbehörde. Nach erteilter Bewilligung kann der Stadtrat den Gestaltungsplan in Kraft setzen. Der bewilligte und rechtskräftige Gestaltungsplan würde dann die Grundlage für ein Baugesuchsverfahren bilden, bei dem die Stadt die zuständige Bewilligungsbehörde ist. In diesem Verfahren werden Gestaltungsplan-konforme bauliche Details verbindlich festgelegt. Erst nach erteilter Baubewilligung, welche in Rechtskraft erwachsen ist, kann der Baustart erfolgen.
Wir dürfen also gespannt sein, wie zukunftsrichtend Arbon werden wird, wenn das Stimmvolk am 18. Juni für den Gestaltungsplan «Riva» und der Ortsplanrevision an die Urne geht.