PolitikKantonale Volksabstimmung am 18. Juni

Kantonale Volksabstimmung am 18. Juni

ABSTIMMUNG – Das Thurgauer Stimmvolk entscheidet am 18. Juni über zwei Vorlagen – Änderung des Gesetzes über die Energienutzung und dem Chancenpaket.

Der Kanton Thurgau betreibt seit vielen Jahren ein bewährtes Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Zur Finanzierung steht ein Energiefonds zur Verfügung. Dieser muss per 1. Januar jeweils mit mindestens 12 Mio. und maximal 22 Mio. Franken dotiert sein.

Was ändert sich bei einem Ja?

Die parlamentarische Initiative «Flexibler Energiefonds» vom 30. März 2022 fordert eine Flexibilisierung der starren Obergrenze von 22 Mio. Franken für den Energiefonds. Bei positiven Rechnungsabschlüssen des Kantons können die Einlagen über die 22 Mio. Franken hinausgehen. Der Entscheid über die Höhe der Einlagen liegt auch bei einem Ja weiterhin beim Grossen Rat.

Thurgauer Chancenpaket

127,2 Mio. Franken Gewinn resultierten aus dem Börsengang der Thurgauer Kantonalbank 2014. Nach dem Auslaufen des Ausgabenmoratoriums per Ende 2021 möchten Parlament und Regierung diesen Betrag zugunsten der Allgemeinheit investieren. Dazu hat eine Spezialkommission des Grossen Rates ein Paket mit 20 Projekten geschnürt. Der Projektkorb ist thematisch ausgewogen – und fünf Projekte davon im Oberthurgau. Über die Verwendung der Gelder entscheidet nun das Stimmvolk am 18. Juni an der Urne.

Was passiert bei einem Ja für dieses Kreditbegehren?

Bei einem Ja für das Kreditbegehren von 127,2 Mio. Franken aus dem Agios der Ausgabe von Partizipationsscheinen der TKB erhalten 7 Grossprojekte eine Fördersumme von mehr als 2 Mio. Franken und 13 Kleinprojekte weniger als 2 Mio. Franken. Die Auszahlungen werden tranchenweise entsprechend dem Projektfortschritt ausbezahlt. Die zweckgebundenen Fördergelder werden einem transparenten Controlling unterstehen.




Bei einem Ja würden diese 20 Projekte – Fünf im Oberthurgau – mit insgesamt 127,2 Mio. Franken gefördert. (Tabelle Kanton Thurgau)

Bei einem Nein

Werden die Mittel in das freie Eigenkapital des Kantons überführt.

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